Rechtsprechung
LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 74 a ZVG, §§ 180 ff ZVG
Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung einer Verkehrswertfestsetzung mit dem Ziel der Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswerts; Zweck einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Königswinter, 06.10.2005 - 8 K 34/04
- LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03
Herabsetzung des Verkehrswertes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05
Zwar kann die Verkehrswertfestsetzung vom Schuldner -hier: im Teilungsversteigerungsverfahren von den beteiligten Eigentümern- auch mit dem Ziel der Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswertes angefochten werden, doch erfordert dies ein im Einzelfall bestehendes Rechtschutzinteresse (vgl. BGH, Beschl.v. 27.02.2004 -IXa ZB 185/03-, Fundstelle z.B. BGHReport 2004, 1060-1061, zitiert nach JURIS).
- AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21
Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen
Das Interesse der Verfügungsbeklagten als Miteigentümerin, den Grundbesitz selbst zu einem möglichst niedrigen Gebot ersteigern zu können, ist insofern als verfahrenszweckwidrig auch nicht schutzwürdig ( LG Bonn , Beschluss vom 31.01.2006, Az.: 6 T 356/05, u.a. in: ErbR 2006, Seite 63 = ZEV 2006, Seite 470; Hintzen , in: Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG-Kommentar; einschl. - OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung
Das Landgericht Bonn hat in einem Beschluss vom 31. Januar 2006 - 6 T 356/05 - (InVo 2006, 409) im Fall einer auf Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswerts gerichteten Beschwerde die Wertdifferenz in voller Höhe in Ansatz gebracht.