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   LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05   

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https://dejure.org/2006,18737
LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05 (https://dejure.org/2006,18737)
LG Bonn, Entscheidung vom 31.01.2006 - 6 T 356/05 (https://dejure.org/2006,18737)
LG Bonn, Entscheidung vom 31. Januar 2006 - 6 T 356/05 (https://dejure.org/2006,18737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 74 a ZVG, §§ 180 ff ZVG
    Verkehrswert, Herabsetzung, Rechtsschutzinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Verkehrswertfestsetzung mit dem Ziel der Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswerts; Zweck einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 185/03

    Herabsetzung des Verkehrswertes im Zwangsvollstreckungsverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 31.01.2006 - 6 T 356/05
    Zwar kann die Verkehrswertfestsetzung vom Schuldner -hier: im Teilungsversteigerungsverfahren von den beteiligten Eigentümern- auch mit dem Ziel der Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswertes angefochten werden, doch erfordert dies ein im Einzelfall bestehendes Rechtschutzinteresse (vgl. BGH, Beschl.v. 27.02.2004 -IXa ZB 185/03-, Fundstelle z.B. BGHReport 2004, 1060-1061, zitiert nach JURIS).
  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Das Interesse der Verfügungsbeklagten als Miteigentümerin, den Grundbesitz selbst zu einem möglichst niedrigen Gebot ersteigern zu können, ist insofern als verfahrenszweckwidrig auch nicht schutzwürdig ( LG Bonn , Beschluss vom 31.01.2006, Az.: 6 T 356/05, u.a. in: ErbR 2006, Seite 63 = ZEV 2006, Seite 470; Hintzen , in: Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG-Kommentar; einschl.
  • OLG Köln, 24.06.2019 - 2 W 17/19

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

    Das Landgericht Bonn hat in einem Beschluss vom 31. Januar 2006 - 6 T 356/05 - (InVo 2006, 409) im Fall einer auf Herabsetzung des festgesetzten Verkehrswerts gerichteten Beschwerde die Wertdifferenz in voller Höhe in Ansatz gebracht.
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